Beschwerden des Hüftgelenks sind zunächst auf Verschleiß, einseitige Belastung oder Dysplasie zurückzuführen. Eine frühzeitige Bildgebung ist hilfreich, die Therapie sollte stadiengerecht erfolgen.
Die Hüftgelenksarthroskopie kann bei bestimmten Indikationen durchgeführt werden. Zum Beispiel zum Entfernen von freien Gelenkkörpern, zu Eingriffen am Labrum (ein Faserknorpelring an der Hüftpfanne) oder beim sogenannten Cam-Impingement, einer Knochenvorwölbung am Schenkelhals. Bei fortgeschrittener Arthrose des Hüftgelenks ist durch eine Arthroskopie in aller Regel keine Besserung zu erreichen.
Oft ist es ein Wirbelsäulenschmerz, der in die Hüfte ausstrahlt oder eine Muskelüberlastung. Der typische Schmerz, der vom Hüftgelenk ausgeht, ist jedoch ein Schmerz in der Leiste, oft abhängig von Belastung und Drehbewegungen im Hüftgelenk. Manchmal strahlt der Schmerz auch in das Gesäß und in die Seite aus. In fortgeschrittenen Fällen tritt eine Bewegungseinschränkung hinzu.
Die Abklärung der Beschwerden erfolgt in der Regel zunächst durch eine körperliche Untersuchung, gefolgt von einer Röntgenuntersuchung und ggf. einer Kernspintomografie, falls die Diagnose nicht sichergestellt werden kann. Häufig, und besonders bei älteren Patienten, ist die Ursache der Beschwerden ein Knorpelverschleiß der Hüfte, eine Arthrose.
Gerade bei jüngeren Patienten finden sich aber häufig andere Ursachen als der Knorpelverschleiß. Ein Teil dieser Veränderungen kann durch eine Hüftarthroskopie behandelt werden.
Das Hüftgelenk ist ein Kugelgelenk. Die Kugel des Oberschenkelkopfs liegt in einer großen Pfanne. Kopf und Pfanne sind mit Gelenkknorpel überzogen. Kommt es zu Schäden des Gelenkknorpels, so führt dies zur Arthrose. Um den Pfannenrand erstreckt sich das Labrum, ein Ring aus Faserknorpel – ähnlich wie der Tellerrand um einen Teller. Das Labrum trägt zur gleichmäßigen Gewichtsverteilung und zur Stabilität des Hüftgelenkes bei. Das Labrum ist sozusagen der Meniskus des Hüftgelenks. Wie der Meniskus im Kniegelenk kann auch das Labrum einreißen und zu Beschwerden führen. Labrumrisse können, ähnlich wie Meniskusrisse, auch langfristig zum Gelenkverschleiß führen.
Beim sogenannten Cam-Hüft-Impingement kommt es durch eine knöcherne Auflagerung am Schenkelhals zu einer Einklemmung zwischen Schenkelhals und Pfannenrand bei Beugung oder Drehung der Hüfte und damit auch zu Schmerzen bei diesen Bewegungen. Betroffen sind davon vor allem junge Männer im Alter ab 20 Jahren. Diese Einklemmung führt mittelfristig zu einer Verletzung des Labrums und des Gelenkknorpels. Die knöcherne Auflagerung am Schenkelhals kann arthroskopisch abgetragen werden und damit die Entwicklung einer Arthrose entweder verhindert oder doch hinausgezögert werden. Hier kann es sinnvoll sein, im Rahmen des sogenannten Pincer-Hüft-Impingement vorstehende Knochenspangen der Gelenkpfanne mechanisch zu entfernen, so dass die Beweglichkeit entscheidend verbessert werden kann.
Wie am Meniskus des Kniegelenks kann es zu Verletzung oder Verschleiß an der Gelenklippe des Hüftgelenks kommen. Meist sind diese Labrumschäden am vorderen/oberen Teil des Labrums. Die Patienten klagen dann über Leistenschmerzen bei Beugung und Innendrehung in der Hüfte. Zusätzlich können Blockierungen im Gelenk auftreten oder ein Klicken spürbar sein. Ausgelöst wird der Schmerz durch Einklemmen des Labrums zwischen Pfanne und Schenkelhals. Die Diagnose einer Labrumschädigung wird kernspintomographisch gestellt. Alarmierend ist die hohe Anzahl von Labrumläsionen beim jungen Patienten (10-15% der jungen Bevölkerung), da dies ein Frühsignal für eine beginnende irreversible Schädigung des Gelenkes darstellt. Labrumrisse können arthroskopisch geglättet oder genäht werden. Falls plötzliche Gelenkblockierungen eintreten, können hierfür sogenannte „freie Gelenkkörper“ ursächlich sein. Durch eine Gelenkspülung unter arthroskopischer Sicht können diese Gelenkkörper ausgespült und entfernt werden.
In frühen Stadien der Arthrose ist es möglich, das Fortschreiten der Erkrankung zu verzögern. Dies kann durch Knorpelglättung oder sogenannte Mikrofrakturierungen und Knorpelabrasionen erfolgen. Diese Maßnahmen haben das Ziel, einen Ersatzknorpel zu erzeugen, der die Funktion des defekten Knorpels zumindest teilweise ersetzen kann.
Im Unterschied zum Schulter- und Kniegelenk hat das Hüftgelenk einen relativ engen Gelenkspalt. Eine Arthroskopie erfordert deswegen einen größeren Aufwand. Sie erfolgt unter Röntgenkontrolle, um den Zugang zum Gelenk zu sichern. In der Regel sind zwei oder drei kleinste Schnitte notwendig, über die Mikroinstrumente in das Gelenk eingebracht werden.
Je nach dem operativen Vorgehen ist nach der Arthroskopie eine Teilbelastung an Krücken für einige Tage bis zu sechs Wochen notwendig.
Die Hüftchirurgie ist aufgrund der demographischen Entwicklung ein operativer Schwerpunkt geworden. Neben der minimalinvasiven Hüftendoprothetik haben auch die Revisionsendoprothetik zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Über die letzten Jahre hat sich die Anzahl der Hüftoperationen deutlich vermehrt. Laut Angaben des statistischen Bundesamtes beträgt die Anzahl der im Jahre 2016 primär implantierten Hüftendoprothesen 232746. Nachfolgend sollen die einzelnen hüftchirurgischen Eingriffe näher dargestellt werden.
In den letzten Jahren hat sich die sogenannte muskelschonende Technik bei der Implantation eines künstlichen Hüftgelenks durchgesetzt. Ist im Rahmen der Arthrose eine Linderung der Gelenkschmerzen bzw. eine Verbesserung der Gelenkfunktion mit konservativen Maßnahmen nicht mehr möglich, besteht die Notwendigkeit zum Hüftgelenkersatz. Abhängig von der Knochenqualität verwenden wir entweder eine zementfreie oder zementierte Hüftendoprothese.
Die Prothesenimplantation erfolgt über einen gewebeschonenden, muskelschonenden Zugang. Die gewählte Länge der Inzision ist dabei so klein wie möglich, aber immer so groß, dass eine sichere Positionierung der Implantate gewährleistet bleibt. Durch den kleineren Hautschnitt entsteht weniger Weichteilschaden und Blutverlust.
Der Zugang ermöglicht somit eine deutlich schnellere Mobilisation des Patienten. Abhängig vom Verlauf kann die Entlassung in die Reha bereits nach etwa zwei bis drei Wochen erfolgen.
Eckdaten zur Mobilisation:
Terminvereinbarungen telefonisch unter 06152 / 96 14 361 oder per Kontaktformular.
Gemeinschaftspraxis
Dr. med. C. Conrad
Dr. med. M. Buselmeier
Adolf-Kolping-Straße 30
64521 Groß-Gerau